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Infos und Tipps
Brandschutz in Kellerräumen
Kellerbrände stellen eine große Gefährdung für alle Hausbewohner dar. Durch die Ansammlung großer Mengen brennbarer Materialien besteht in Kellerräumen eine erhebliche Brandgefahr. Diese erhöht sich noch wesentlich, wenn Kraftstoffe, Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen, Campinggasflaschen usw. in Kellern aufbewahrt werden. Die meisten brennbaren Dämpfe sind schwerer als Luft und sammeln sich daher vorzugsweise in Kellern an. Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten ist daher nur in geringem Maße zulässig (max. 20 Liter in nicht zerbrechlichen Behältern für den gesamten Kellerraum – nicht pro Kellerbox). Die Lagerung von Druck- und Flüssiggasbehältern im Kellerbereich ist generell verboten.
Grundsätze:
- Hausanschlussräume sollten gekennzeichnet werden.
- Absperrvorrichtungen (Gas, Wasser, Strom) müssen zugänglich und die Türen entsprechend gekennzeichnet sein.
- Kellergänge sind frei zu halten.
- Kellerfenster sollen zugänglich sein, sie dienen im Brandfall als Rauchabzug.
- In Kellerräumen keine Behälter mit Flüssiggas, keine Druckgasflaschen und keine Spraydosen lagern.
- Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in erlaubten geringen Mengen entsprechend der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VdF) gelagert werden.
- Handwerks- und Bastelarbeiten, bei denen Lösungsdämpfe freigesetzt werden oder bei denen mit offener Flamme umgegangen wird, sind in Kellerräumen zu unterlassen.
- Eingefrorene Wasserrohre nie mit offener Flamme auftauen.
- Zuluftöffnungen von Heizräumen offen halten, Feuerlöscher und Absperrorgane müssen zugänglich sein.
- Kellerräume ständig entrümpeln.
Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
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