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 Infos und Tipps

Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten

  • Brennbare Flüssigkeiten gehören in die dafür zugelassenen Behältnisse.
  • Größere Vorräte müssen in eigens dafür errichteten Räumen, die feuerbeständig abgetrennt und belüftet sind, gelagert werden.
  • Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Grillfeuer geschüttet werden.
  • In Wohnungen und ähnlichen Nutzungseinheiten darf vorhanden sein:
    • Heizöl in ortsfesten Behältern bis zu 100 Litern oder in Kanistern bis zu 40 Litern
  • Unzulässig ist die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
    • in Durchgängen und Durchfahrten,
    • in Treppenhäusern,
    • in allen allgemein zugänglichen Fluren,
    • auf Dächern von Wohn-, Kranken-, Bürohäusern und Gebäuden sowie in deren Dachräumen,
    • in Arbeitsräumen und
    • in Gast- und Schankräumen.

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